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Etwas nicht zu wissen ist keine Schande - dieses Nichtwissen aber als Wissen zu verkaufen ist Dummheit

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Unternehmen

Privatmandanten

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Bei der Betreuung von Unternehmen

kommen die meisten Fragen die zu beantworten, und die meisten Fälle, die zu lösen sind, aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts, des Gesellschaftsrechts und des nationalen und internationalen Handelsrecht. Auch Probleme aus dem sonstigen Bereich des Zivilrechts spielen eine Rolle; weniger gefragt sind Schwierigkeiten aus dem Bereich des Arbeitsrechts. Es versteht sich von selbst, daß zur Betreuung von Unternehmen jede Art von Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltungen gehören.

Wenn notwendig oder gewünscht, kann ich auf langjährige Kontakte und Beziehungen zu Kanzleien in vielen Ländern der Welt zugreifen oder diese vermitteln; je nach dem, was notwendig ist.

Selbstverständlich kann ich auch für spezielle Fragen ein Spezialistenteam zusammenstellen und dann das geballte Wissen zur Lösung eines - in der Praxis doch seltenen Falles einsetzen.

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Bei der Betreuung von Privatmandanten

liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit im Bereich des Familienrechts und des Erbrechts. Im Familienrecht bedeutet dies alle Probleme rund um die Ehe von ihrem Anfang bis zu ihrem Ende - und alles was dazugehört.

Im Erbrecht gewinnt die Testamentsberatung und Testamentsgestaltung immer mehr an Bedeutung; aber auch allgemeine Probleme aus dem Bereich des Erbrechts bedürfen häufig der Betreuung.

Zum normalen Alltag dieser Kanzlei gehört die Bearbeitung von Fällen aus dem allgemeinen Zivilrecht, aus dem Mietrecht und dem Verkehrsrecht mit all seinen Folgen der Schadensabwicklung.

Bei Problemen aus dem Arbeitsrecht kann es vorkommen, je nach Schwierigkeitsgrad, das ich die Mandantin oder den Mandanten zu einem Fachmann verweise. Arbeitsrecht ist kein Schwerpunkt meiner Kanzlei, und wenn ich deshalb nicht die optimale Betreuung des Mandanten gewähren kann, verweise ich Sie lieber an eine auf diesem Gebiet kompetentere Kollegin oder Kollegen.