Bei der Betreuung von Privatmandanten
liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit im Bereich des Familienrechts
und des Erbrechts. Im Familienrecht bedeutet dies alle Probleme rund um die Ehe von
ihrem Anfang bis zu ihrem Ende - und alles was dazugehört.
Im Erbrecht gewinnt die Testamentsberatung und Testamentsgestaltung
immer mehr an Bedeutung; aber auch allgemeine Probleme aus dem Bereich des Erbrechts
bedürfen häufig der Betreuung.
Zum normalen Alltag dieser Kanzlei gehört die Bearbeitung
von Fällen aus dem allgemeinen Zivilrecht, aus dem Mietrecht und dem Verkehrsrecht
mit all seinen Folgen der Schadensabwicklung.
Bei Problemen aus dem Arbeitsrecht kann es vorkommen, je nach
Schwierigkeitsgrad, das ich die Mandantin oder den Mandanten zu einem Fachmann verweise.
Arbeitsrecht ist kein Schwerpunkt meiner Kanzlei, und wenn ich deshalb nicht die optimale
Betreuung des Mandanten gewähren kann, verweise ich Sie lieber an eine auf diesem
Gebiet kompetentere Kollegin oder Kollegen. |